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o. J. o. T. o. O.

1307. zwischen April 8. und August 14.

Heinrich, Bischof von Breslau, verleiht nach dem Tode des Dompropstes Jakob dessen Propstwürde dem Breslauer Domherrn Herrn Pe de . . . (es läge so sehr nahe an den vielgenannten Peter v. Waltdorf zu denken, doch erschwert dies die Zeugenreihe bei Stenzel Bisthumsurk. 275), seine Pfründe aber dem Domherrn Herrn N(ikolaus) von Banz und dessen Pfründe dem bischöflichen Kaplane M(eynhard) von (Snoyma?), dessen Einführung in das Domkapitel er befiehlt.

Formelbuch Arnolds von Protzan, Cod. dipl. Siles. V, 149. Die Urk. ist an dieser Stelle eingereiht worden, weil die vorstehende das letzte urkundl. Vorkommen des Dompropstes Jakob darstellt. Als Endtermin ist wohl die Urk. v. 14. Aug. anzusehen, in welcher Mag. Meinhard zum ersten Mal als Domherr bezeichnet wird, während er Juli 6. noch nicht als Domherr bezeichnet wird. Schon am 27. Dez. d. J. hat diese ganze Dompropsteifrage eine andere Gestalt dadurch gewonnen, dass von diesem Termin an Heinrich v. Baruth als Propst auftritt. Vgl. aber die hiermit im Widerspruch stehende nekrologische Angabe vom 1. Dez.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.